Neue Energieeinsparverordnung (EnEV) bewilligt
Neben zahlreichen anderen Auflagen wurde außerdem einer Erweiterung der Austauschverpflichtung für Heizkessel zugestimmt. Diese besagt, dass Heizkessel, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwenden und älter als 30 Jahre sind, ab 2015 nicht mehr betrieben werden dürfen. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesrates, denn mit zunehmendem Alter der Geräte sinkt ihre Energieleistung und gleichzeitig nimmt die Umweltbelastung kontinuierlich zu.
In nächster Instanz hat Mitte Oktober auch die Bundesregierung die neue EnEV 2014 verabschiedet. Die neue Verordnung kann nun mit allen beschlossenen Auflagen des Bundesrates in Kraft treten.