Heizung: Hydraulischer Abgleich von der Steuer absetzbar
Denken Sie darüber nach, ob Sie in diesem Frühjahr Ihre Ölheizanlage optimal einstellen lassen sollen? Sind es die Kosten, die Sie bisher von einem hydraulischen Abgleich abhalten? Dann sollten Sie folgendes wissen: Die Kosten für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs durch einen Heizungs-Fachmann können Sie teilweise vom Finanzamt zurückbekommen.
Für ein Einfamilienhaus kostet der hydraulische Abgleich, abhängig vom Zustand der Heizung, um die 600 bis 1.000 Euro. Davon entfällt ungefähr die Hälfte auf Lohnkosten und diese können steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von etwa 60 bis 100 Euro, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. Wichtig ist hierbei, dass Sie eine detaillierte Rechnung bekommen, auf der die Lohnkosten extra ausgewiesen sind. Zusätzlich brauchen Sie einen Beleg über die Überweisung. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Gut zu wissen
Generell können Arbeitskosten für Handwerker und Nebenkosten der Wohnung als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Ganze 20 Prozent der Lohnkosten erstattet das Finanzamt – das ist nicht wenig. Gerade bei arbeitsintensiven Dienstleistungen wie dem hydraulischen Abgleich lohnt sich das besonders. Pro Jahr und Haushalt können bis zu 6.000 Euro Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von rund 1.200 Euro.
Grundsätzlich eine gute Sache
Mit einem hydraulischen Abgleich arbeitet Ihre Brennwertheizung optimal und Heizöl-sparend. Darüber hinaus ist er nach anderen Modernisierungsmaßnahmen dringend zu empfehlen, um die Heizung an die neue Situation anzupassen. Falls Sie überlegen finanzielle Förderung für Ihre Hausmodernisierung zu beantragen, ist er in vielen Fällen sogar Pflicht.