Energetische Sanierung: Diese Vorteile bringt das Klimapaket 2015

Klimapaket CO² Reduktion © stockWERK / fotolia.com

Der Jahreswechsel bedeutet oftmals auch eine Umstellung bei Regelungen und Gesetzen. TOTAL hat für Sie zusammengestellt, was sich durch den kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen "Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz" sowie dem "Aktionsprogramm Klimaschutz" ändert. - Dez. 2014

Mit dem Jahr 2015 erwartet Hausbesitzer, die eine energetische Sanierung planen, eine positive Nachricht. Ab diesem Zeitpunkt wird sich der Staat an den Kosten für die angestrebte Maßnahme stärker beteiligen. Damit soll ein weiterer Anreiz geschaffen werden, sein Haus energieeffizienter zu gestalten und dadurch den CO²-Ausstoß zu senken. Aber was genau verbirgt sich hinter dieser neuen Regelung? Was bedeutet das konkret für die Bauherren?


Der sogenannte „Nationale Aktionsplan Energieeffizienz“ beinhaltet dabei die steuerliche Erleichterung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Das Förderprogramm startet im kommenden Januar  und soll über fünf Jahre laufen, um die Klimaziele zur CO²-Reduktion zu unterstützen. Das bedeutet, dass Hauseigentümer zehn bis 25 Prozent der Kosten für die betreffende Bauleistung von der Steuer absetzen können. Allerdings wird dieser Betrag nicht einmalig sondern gleichmäßig über zehn Jahre verteilt beim Finanzamt geltend gemacht.

Diese Unterstützung der Regierung bei der energetischen Sanierung soll dabei keine Konkurrenz zu den Programmen der KfW-Bankdarstellen, sondern ein zusätzliches Angebot sein. Dabei richtet sie sich besonders an jene Hauseigentümer, die die Anträge der Kreditanstalt auf Grund des zusätzlichen Aufwands scheuen und die geplante Maßnahme im ersten Schritt eigenhändig finanzieren. Sie können die Ausgaben im Nachgang über die Steuer absetzen. Gleichzeitig hat die Regierung die KfW-Fördermittel um 200 Millionen Euro aufgestockt.

Die Fördertöpfe für 2015 sind damit voll und gleichzeitig erhalten auch diejenigen einen Anreiz für die energetische Sanierung, die keine Finanzierung über einen Kredit planen. Damit startet das neue Jahr gleich mit zwei guten Neuigkeiten für Hausbesitzer. Bei weiteren Fragen zur Neuregelung ist selbstverständlich auch der Steuerberater eine Hilfe.