Der Grenzwertgeber: Klein, aber wichtig!

Grenzwertgeber Öltank

Der Grenzwertgeber ist ein unverzichtbares Bauteil Ihres Heizöltanks, denn er schützt diesen vor Überfüllung während des Tankvorganges. Ab einem Füllvolumen von 1.000 Litern und bei allen unterirdischen Tanks ist ein Grenzwertgeber gesetzlich vorgeschrieben.

Bei einem Grenzwertgeber (GWG) handelt es sich um ein Gerät mit einem kleinen Draht, durch den eine geringe Strommenge fließt und diesen somit erwärmt. Diese Vorrichtung muss lt. Gesetzgeber an jeder Tankanlage installiert und auf maximal 95 % der Tankhöhe eingestellt sein.

Bevor der Fahrer mit dem Füllen beginnt, verbindet er seinen Tankwagen über ein Kabel mit der Steckdose des Grenzwertgebers. Nun ist der Fahrer verpflichtet eine „Freiraumermittlung“ der Tankanlage durchzuführen. Das bedeutet, er errechnet anhand des Restbestandes im Tank und der Tankgröße, wie viel Öl maximal in den Heizöltank gefüllt werden könnte, wobei die maximale Füllmenge von 90 % des Tankvolumens niemals überschritten werden darf. Zum Beispiel:

 

Tankgröße:                         3.000 Liter

./. 10 % = max. Befüllmenge:       2.700 Liter

./. Restbestand:                   1.000 Liter

Erlaubte Füllmenge:                1.700 Liter

Anschließend wird die Bestellmenge, jedoch maximal die erlaubte Füllmenge, am Fahrzeug einprogrammiert und der Pumpvorgang gestartet.
Falls der Ölstand im Tank jedoch über die 90 % ansteigt und somit das Heizöl den Grenzwertgeber berührt, kühlt es diesen ab. Dadurch wird sofort der Stromfluss zum Tankwagen unterbrochen und infolgedessen die Abgabe des Öls durch das Schließen des Abgabeventils gestoppt.

So wird ein Überfüllen des Heizöltanks sicher verhindert. Denn ein Überlaufen des Heizöls hätte unangenehme Folgeschäden: Heizöl im Keller, das von einer Spezialfirma entsorgt werden muss und ein unangenehmer Geruch im ganzen Haus. Ganz zu schweigen von den Folgen, wenn Heizöl ins Erdreich oder Grundwasser gelangt.

Letzteres ist auch der Grund, weshalb der Gesetzgeber laut Gefahrgutverordnung den Einbau eines Grenzwertgebers als Notabschaltinstrument vorschreibt. Zu weiteren Schutzmaßnahmen gehört auch, dass der Heizöllieferant Heizungsanlagen mit offensichtlichen, technischen Mängeln – dazu gehört ein defekter Grenzwertgeber – keinesfalls befüllen darf. Auch eine Befüllung über den vom Grenzwertgeber signalisierten Maximalfüllstand hinaus ist grundsätzlich verboten. Dies geschieht zum Schutz der Umwelt und auch zum Schutz des Heizanlagenbetreibers, denn:

Sicherheit geht vor!

Bei allen Schutzmaßnahmen durch den Heizöllieferanten sind dennoch Sie als Betreiber verantwortlich für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Ölheizung und der Tankanlage. Im Schadensfall werden Sie zur Verantwortung gezogen, gerade dann, wenn die vorgeschriebenen Kontrollen durch einen Fachbetrieb nicht nachgewiesen werden können. Lassen Sie Ihre Anlage also regelmäßig im Rahmen der jährlichen Heizungswartung prüfen.

Alle fünf bis zehn Jahre sollte zudem eine Tankreiningung durchgeführt werden. Darüber hinaus sollten Sie selbst sicherstellen, dass die Tankentlüftung einwandfrei funktioniert und die Öffnung ins Freie durchlässig ist.

Lesen Sie in weiteren Beiträgen worauf bei der jährlichen Heizungswartung zu achten ist und was Sie tun können, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch unangenehm nach Heizöl riecht.

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Grenzwertgeber Öltank