Aktuelles Hochwasserschutzgesetz. Was hat sich geändert?

Neues Hochwasserschutzgesetz. Foto: Hermann Traub, Pixabay

Im Januar 2018 ist das zweite Hochwasserschutzgesetz (HWSG II) in Kraft getreten. Als Betreiber einer Ölheizung ergeben sich daraus bestimmte Pflichten, was die technischen Anforderungen Ihrer Anlage angeht. Nachfolgend geben wir Ihnen hierzu einen Überblick.

Das Wichtigste vorab

Bestehende Öl-Heizungen dürfen in den Gebieten, die im Hochwasserschutzgesetz geregelt werden, auf Öl-Brennwerttechnik modernisiert werden. Um das Risiko des Heizöl-Austritts im Falle einer Überschwemmung zu minimieren, müssen jedoch Heizöl-Tankanlagen speziell gesichert werden. Dafür gelten je nach Einstufung in Überschwemmungs- oder Risikogebiet zwei Fristen:

In Überschwemmungsgebieten sind Hausbesitzer verpflichtet, ihre Tankanlagen bis Ende 2022 hochwassersicher nachzurüsten.

In den Risikogebieten hinter Hochwasserschutzeinrichtungen haben die Eigentümer 15 Jahre Zeit, die Öl-Heizungsanlage hochwassersicher nachzurüsten. Und das muss auch nur geschehen, wenn die Maßnahme wirtschaftlich zu vertreten ist.

Risiko- und Überschwemmungsgebiete werden von den Bundesländern festgelegt. Es handelt sich dabei um Flächen, die bei Hochwasser überflutet werden könnten.
 

Was macht die Tankanlage hochwassersicher?
 

1. Das gesamte Gebäude gegen Eindringen von Wasser sichern.

  • Dafür werden Fenster, Luftschächte und Türen so abgedichtet, dass kein Wasser in den Aufstellraum gelangen kann.

2 . Den Tank so sichern, dass kein Öl austreten kann.

  • Dafür gibt es Tanks, die beim Aufschwimmen mit einer Abreißkupplung den Ölaustritt sicher verhindern. Oder der Tank wird so verankert, dass dieser auch bei vollständiger Überflutung nicht aufschwimmt. Neue Tanksysteme sind teilweise schon serienmäßig mit Hochwasserschutz versehen.
     

Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten ©IWO

Was gilt für Neubauten?

Auch bei Neubauten wird zwischen Überschwemmungsgebieten und Risikogebieten unterschieden. Neubauten dürfen in Überschwemmungsgebieten nicht mehr mit Öl-Heizungen ausgerüstet werden. Ausnahmen gelten, wenn keine Alternativen zu vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen.

In Risikogebieten ist die Erstinstallation von Öl-Heizungen mit Heizöl-Tank im Neubau erlaubt, sofern diese sofort hochwassersicher installiert werden.
 

Weitere Infos:

Sichere Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten

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