Klimapaket: Weiter Fördermittel für Öl-Hybridheizungen

Dank der Fördermöglichkeiten ist der Umstieg zur Öl-Hybridheizung kostengünstig.

Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung sieht vor, ab 2021 eine CO2-Abgabe zu erheben. Zudem gelten ab 2026 neue Regelungen für den Einbau von Ölheizungen. In beiden Fällen lohnt der Austausch Ihrer alten Ölheizung. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die staatlichen Fördermöglichkeiten.

Kein Aus für die Ölheizung ab 2026

Moderne Öl-Brennwertgeräte erreichen Spitzenwerte beim Wirkungsgrad und werden allen Anforderungen an modernes und effizientes Heizen gerecht. Anders, als vielfach kommuniziert, wird der Einbau von Ölheizungen ab 2026 deshalb nicht grundsätzlich verboten. Bis Ende 2025 ändert sich nichts an den aktuellen Regelungen für eine Modernisierung Ihrer Ölheizung – sie können also Ihre alte Heizung einfach durch ein neues Brennwertgerät tauschen. Ab 2026 müssen in Neubauten und bei Modernisierungen zusätzlich Erneuerbare in die Ölheizung eingebunden werden, sofern sie nicht bereits vorhanden sind. Umfassende Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie auch in unserem Überblick zum Klimapaket.

In Deutschland ist eine flächendeckende Wärmeversorgung, die aus rein erneuerbaren Energiequellen gespeist wird in näherer Zukunft nicht umzusetzen. Wärmepumpen sind nicht überall wirtschaftlich sinnvoll einsetzbar. Zudem gibt es im ländlichen Raum oft keine Gas- oder Fernwärmeinfrastruktur. Die Ölheizung bleibt in diesen Gebieten die zuverlässigste, sicherste und ökonomisch vernünftigste Lösung für ein warmes Zuhause. Gleichzeitig gelingt mit einer Kombination aus Öl-Heizung und Erneuerbaren der Einstieg in die Energiewende vergleichsweise kostengünstig und schnell. Das Eigenheim bleibt unabhängig von einer leitungsgebundenen Energieversorgung und die Heizungstechnik ist dennoch auf dem neuesten Stand.

Staatliche Förderung bei einer Modernisierung weiterhin möglich

Aus diesen Gründen besteht weiterhin die Möglichkeit, bei einer Modernisierung Ihrer Ölheizung Fördermittel zu beantragen. Die Bedingungen haben sich durch das Klimapaket allerdings verändert. Nicht mehr der Einbau einer neuen Ölheizung als solches ist förderbar – wohl aber die Solarthermieanlage, die Sie mit Ihrer neuen Ölheizung kombinieren können. Ein solcher Ausbau zu einer sogenannten Öl-Hybridheizung spart bis zu 40 Prozent Ihrer Energiekosten. Zudem sind Sie im Hinblick auf alle Regelungen, die im Klimapaket getroffen wurden, auf der sicheren Seite – und zwar auch über das Jahr 2026 hinaus. Das Bundesamt für Wirtschaft und Energie (BAFA) unterstützt eine solche Modernisierung, indem es die Einbindung einer Solarthermieanlage in Ihre bestehende oder neue Ölheizung mit bis zu 30 Prozent fördert. Darin enthalten sind die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme sowie die damit verbundenen Kosten, unabhängig davon, ob es sich um eine Erweiterung oder Neuinstallation handelt. TOTAL bietet eine sorgenfreie Modernisierung Ihrer Ölheizung an. Mit WARM&GUT erhalten Sie das Komplettpaket aus Planung, Investition, Montage, Betrieb, Belieferung und Abrechnung aus einer Hand.

Steuerliche Ermäßigungen für die Gebäudesanierung

Zudem kann ein Teil des Arbeitslohns des Fachhandwerkers steuerlich abgesetzt werden. Für Wohngebäude, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden und mindestens zehn Jahre alt sind, können Steuerermäßigungen geltend gemacht werden. Sie beziehen sich auf energieeffiziente Einzelmaßnahmen, beispielsweise die Optimierung bestehender Heizungsanlagen oder die Erweiterung durch Solarthermie. Bis zu 20 Prozent der Kosten bis zu einer maximalen Summe von 40.000 Euro können so über drei Jahre verteilt abgesetzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass sich der staatliche Zuschuss und der Steuererlass gegenseitig ausschließen. Wer also einmal einen Zuschuss beantragt hat, kann keinen Steuerbonus mehr erhalten. Ausführliche Informationen hierzu bietet das Institut für Wärme und Öltechnik.

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